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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2000 - 10 A 3377/98   

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https://dejure.org/2000,7782
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2000 - 10 A 3377/98 (https://dejure.org/2000,7782)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.07.2000 - 10 A 3377/98 (https://dejure.org/2000,7782)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - 10 A 3377/98 (https://dejure.org/2000,7782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Bebauungsgenehmigung für die Errichtung von fünf Ställen zur Haltung von maximal 800 Schweinen; Abwägung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs gegen ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verunstaltung des Landschaftsbildes durch Errichtung von Schweinemastställen im Außenbereich)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 1 K 1958/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2000 - 10 A 3377/98

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 222
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2000 - 10 A 3377/98
    Allerdings hat der Gesetzgeber keine Entscheidung über den konkreten Standort der Vorhaben getroffen, die er im Außenbereich grundsätzlich für zulässig erklärt, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Juni 1991 - 4 C 11.89 - BRS 52 Nr. 78.
  • BVerwG, 13.11.1996 - 4 B 210.96

    Bauplanungsrecht - Entgegenstehende öffentliche Belage bei Bauvorhaben im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2000 - 10 A 3377/98
    Namentlich kann ein privilegiertes Vorhaben an dem vorgesehenen Standort unzulässig sein, wenn ihm eine Verunstaltung des Landschaftsbildes als öffentlicher Belang entgegen steht, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. November 1996 - 4 B 210.96 - BRS 58 Nr. 86.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2001 - 10 A 97/99

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997, a.a.O. und Beschluss vom 13. November 1996, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juli 2000 - 10 A 3377/98 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2004 - 7 A 997/03

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung einer Windenergieanlage;

    Da eine Verunstaltung des Landschaftsbildes zu befürchten gewesen sei, habe der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit der im Beschluss vom 4. Juli 2000 - 10 A 3377/98 -, BRS 63 Nr. 108 vertretenen Ansicht in diesem Bereich den Bau eines Schweinestalls für nicht genehmigungsfähig gehalten.

    Dass der gesamte Bereich für die Errichtung von Windenergieanlagen ungeeignet sei, ergibt sich auch nicht aus dem vom Beklagten im Berufungsverfahren zitierten Beschluss des 10. Senats vom 4. Juli 2000 - 10 A 3377/98 -, a.a.O.

  • VG Neustadt, 19.11.2019 - 5 K 714/19

    Keine Winzeraussiedlung unterhalb des Hambacher Schlosses

    Da der Gesetzgeber keine Entscheidung über den konkreten Standort der Vorhaben getroffen hat, die er im Außenbereich grundsätzlich für zulässig erklärt, kann ein privilegiertes Vorhaben an dem vorgesehenen Standort unzulässig sein, wenn ihm z.B. eine Verunstaltung des Landschaftsbildes als öffentlicher Belang entgegensteht (s. BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - 4 B 210/96 -, BauR 1997, 444; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04. Juli 2000 - 10 A 3377/98 -, Rn. 32 - 35, juris).
  • VG München, 27.07.2016 - M 9 K 15.4998

    Keine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch Schweinestall mit

    Da keine besonders geschützte Landschaft vorliegt, setzt eine Beeinträchtigung oder Verunstaltung der Landschaft voraus, dass das Vorhaben in seiner Umgebung grob unangemessen ist, als Blickfang für den Betrachter störend den Eindruck von der Landschaft beeinträchtigt und an einem exponierten Standort liegt (OVG Münster, B. v. 4.7.2000 - 10 A 3377/98 - zu einer unbebauten Flusslandschaft).
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